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Die Basis unserer Zusammenarbeit


Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen die zwischen

Nikolaus Weitzel
Mediation / Moderation / Organisation
Diplom-Ingenieur
Wilhelmshöher Allee 310
31431 Kassel

im Folgenden Auftragnehmer genannt, und den Kunden/Klienten im Folgenden Auftraggeber genannt, geschlossen werden. Sie gelten für alle Tätigkeiten des Auftragnehmers wie Mediation, Moderation, Organisationsberatung etc. im Folgenden Beratung bzw. Beratungsleistung genannt.


§1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1) Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte/Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2) Verträge können schriftlich, mündlich oder per E-Mail-Bestätigung geschlossen werden.

1.3) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die sichere und gelingende Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten und zu fördern.

1.4) Im Falle eines Mediationsauftrags gelten zusätzlich die Bestimmungen des Mediationsgesetz (MediationsG) in der gültigen Fassung.

1.5) Im Falle jeder Beratung ist der Auftraggeber zur selbständigen Abklärung möglicher Rechtsfolgen verpflichtet. Bei dieser Einschätzung unterstützt ihn der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht ermächtigt, Rechtsberatung durchzuführen.

§2 Leistungen des Auftragnehmers

2.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Beratungsleistungen wie Organisationsberatung, Mediation, Moderation, Coaching, Supervision, Training oder Ausbildung entsprechend dem aktuellen Stand der Fachdiskussion zu erbringen.

2.2) Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen werden nach Thema, Gegenstand und Umfang verbindlich mit dem Auftraggeber vereinbart.

2.3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der beraterischen Konzepte, Methoden und Mittel frei, spricht diese jedoch transparent mit dem Auftraggeber ab.

§3 Mitwirkung des Auftraggebers

3.1) Der Auftraggeber stellt die organisatorischen Rahmenbedingungen wie Räumlichkeit, Material und Catering, die zur Erfüllung des Beratungsauftrages notwendig sind und einen ungestörten und raschen Fortgang des Beratungsprozesses gewährleisten. Hierbei berät im Bedarf der Auftragnehmer den Auftraggeber. In gemeinsamer Absprache kann der Auftragnehmer als weitere Dienstleistung auf Kosten des Auftraggebers diese Organisation durchführen.

3.2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nach Absprache alle für die Durchführung und Erfüllung der Beratung notwendigen und relevanten Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung und informiert ihn über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für bereits vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zu dem Sachverhalt – auch aus anderen Fachgebieten.

3.3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers informiert werden.

§4 Sicherung der Unabhängigkeit

4.1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die die Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicherstellen. Dies gilt besonders für die Mediation.

§5 Berichtswesen

5.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anfrage mündlich in angemessener Zeit Bericht über den Fortschritt des Beratungsprozesses zu erstatten.

5.2) Der Auftragnehmer ist durch das Mediationsgesetz (MediationsG) zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Dies gilt auch gegenüber dem Auftraggeber, sofern dieser nicht selbst als Beteiligter an der Mediation teilnimmt.

5.3) Im Falle einer Mediation erstellen Auftragnehmer und alle Beteiligte der Mediation einvernehmliche Stellungnahmen über den Prozess und das Ergebnis der Mediation für den Auftraggeber. Im Bedarfsfall verfassen die Beteiligten der Mediation eigenständig unter Moderation des Auftragnehmers eine schriftliche und unterzeichnete Mediationsvereinbarung in der alle sachlichen, organisationsrelevanten Ergebnisse festgehalten sind. Diese können bei Bedarf vom Auftraggeber rechtlich überprüft und justitiabel gemacht werden.

§6 Haftung / Schadenersatz

6.1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber nur bei Schäden im Falle grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für den Prozess der Beratung, als auch für zeitnahe oder spätere Folgen, die aus der Beratung entstehen könnten.

6.2) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grob fahrlässiges Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.3) Diese Schadensregelung gilt auch für eventuell vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber hinzugezogene Co-Berater*innen oder Assistenten*innen.

§7 Geheimhaltung / Datenschutz

7.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2) Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer über alle Daten von Personal und Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren und diese in keiner Weise weiter zu verwenden.

7.3) Geheimhaltung und Datenschutz gelten in gleicher Weise für eventuell vom Auftragnehmer hinzugezogenen Co-Berater*innen oder Assistenten*innen.

7.4) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

7.5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.

7.6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Vertragspartners und das Beratungsthema in seiner Referenzliste zu führen. Der Vertragspartner kann widersprechen.

§8 Vergütung

8.1) Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgen in der Regeln zu vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Im Einzelfall kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. 

8.2) Die Höhe des Stunden- oder Tagessatzes richtet sich nach der Komplexität des Beratungsthemas, nach Anzahl der beteiligten Personen und Anzahl der einbezogenen Hierarchieebenen.

8.3) Vor- und Nachbereitung, schriftliche Dokumentationen und Berichte sowie zusätzliche Dienstleitungen werden zu 100% und Reisezeiten zu 50% des Stundenhonorars abgerechnet.

8.4) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegungskosten, Raummieten etc. sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber nach Rechnungsstellung beglichen.

8.5) Zu den Stunden- bzw. Tagessätzen und zu den sonstigen Aufwendungen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Dies gilt nicht gegenüber Verbraucherinnen. 

8.6) Das Honorar ist jeweils 14 Tage nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Es können Zwischenrechnungen erstellt werden.

8.7) Sind mehrere Auftraggeberinnen in dem Beratungsprozess beteiligt, so schulden diese das Honorare und die Kosten gesamtschuldnerisch. Für einzelne Mediationsverfahren kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

8.8) Sonderbedingungen zur Anpassung an die Betriebsgröße und für gemeinnützige und karitative Organisationen sind verhandelbar.

8.9) Eine Mediation erfolgt im Regelfall im Tandem durch einen Mediator (Auftragnehmer) und eine Co-Mediatorin. Nur im besonderen Einzelfall wird mit nur einem Mediator gearbeitet.

8.10) Für Verträge mit Organisationen gilt: Wird eine Maßnahme (Workshop, Moderation, Mediation, Training etc.) eine Woche oder kürzer vor Beginn derselben abgesagt, werden 2/3 des Honorars (Vorbereitung, Organisation und Dürchführung etc.) fällig.

Erfolgt die Absage 48 Stunden vor dem Termin oder kürzer, so werden 100% des Honorars (Vorbereitung, Organisation, Dürchführung etc.) fällig.

8.11) Terminabsagen bei privaten Mediationen müssen spätestens 25 Std. vor dem Termin per Email oder via Telefon erfolgt sein. Für vereinbarte Termine, die kurzfristiger als 25 Std. im Vorhinein abgesagt werden, wird 50% des Honorars fällig, das bei geplanter und ordnungsgemäß durchgeführter Beratungsleistung angefallen wäre. Dies gilt auch bei Nichterscheinen zu einem Beratungstermin.

8.12) Sind mehrere Personen Auftraggeber in dem Beratungsprozess und sagt nur ein Teil der Teilnehmenden weniger als 25 Std. vor Termin ab oder erscheint nicht, so hat dieser Teil der Auftraggeber 50% des Honorars für diese Beratungssitzung zu zahlen. 

§9 Dauer des Vertrages

9.1) Unter dieser AGB vereinbarte Verträge enden mit dem Abschluss des Beratungsprojekts.

9.2) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, im Besonderen die Informations- oder die Schweigepflicht oder das Vertrauensverhältnis zwischen den teilnehmenden Personen des Auftraggebers als irreparabel erklärt wird.

9.3) Bis dahin erbrachte Leistungen sind entsprechend des bis dahin gültigen Vertrages zu vergüten.

§10 Schlussbestimmungen

10.1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, auftretende Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3) Sollten Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die innerhalb einer vertraglichen Beratung entstanden sind, nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien zunächst an einem Mediationsverfahren durch von den Berufsverbänden BM e.V. oder BMWA e.V lizensierten Mediatoren*innen teilzunehmen.

10.4) Erfüllungsort sowohl für diese Mediation, als auch für einen unwahrscheinlichen Gerichtsstreit ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Die Kosten werden zu gleichen Teilen getragen.


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