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Angaben zur Vergütung


Die Abrechnung der Leistungen für Mediation, Konfliktprävention und Prozessbegleitung erfolgen in der Regeln zu vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Im Einzelfall kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Die Höhe des Stunden- oder Tagessatzes richtet sich dabei nach der Komplexität des Beratungsthemas, nach der Anzahl der beteiligten Personen und nach der Anzahl der einbezogenen Hierarchieebenen.

Die Vor- und Nachbereitung, schriftliche Dokumentationen und Berichte sowie zusätzliche Dienstleitungen werden zu 100% und Reisezeiten zu 50% des Stundenhonorars abgerechnet. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegungskosten, Raummieten etc. sind nicht im Honorar enthalten und sind von der Auftraggeber!in nach Rechnungsstellung zu begleichen. 

Da die Lösung eines Konflikts nicht am Einkommen scheitern soll, besteht für Privatpersonen im Einzelfall die Möglichkeit, die Mediation mit einem ermäßigten Stundensatz in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen zur Vergütung:

  • Eine Mediation erfolgt im Regelfall im Tandem durch einen Mediator (Auftragnehmer) und eine Co-Mediatorin. Nur im besonderen Einzelfall wird mit nur einem Mediator gearbeitet.
  • Sonderbedingungen zur Anpassung an die Betriebsgröße und für gemeinnützige und karitative Organisationen sind verhandelbar.
  • Zu den Stunden- bzw. Tagessätzen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern*innen.
  • Das Honorar ist jeweils 14 Tage nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Es können Zwischenrechnungen erstellt werden.
  • Sind mehrere Auftraggeber in dem Beratungsprozess beteiligt, so schulden diese das Honorare und die Kosten gesamtschuldnerisch. Für Mediationsverfahren kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
  • Für Verträge mit Organisationen gilt: Wird eine Maßnahme (Workshop, Moderation, Mediation, Training etc.) eine Woche oder kürzer vor Beginn derselben abgesagt, werden 2/3 des Honorars (Vorbereitung, Organisation und Dürchführung etc.) fällig.
    Erfolgt die Absage 48 Stunden vor dem Termin oder kürzer, so werden 100% des Honorars (Vorbereitung, Organisation, Dürchführung etc.) fällig.
  • Terminabsagen für private Mediationen müssen spätestens 25 Std. vor dem Termin per Email oder via Telefon erfolgt sein. Für vereinbarte Termine, die kurzfristiger als 25 Std. im Vorhinein abgesagt werden, wird 50% des Honorars fällig, das bei geplanter und ordnungsgemäß durchgeführter Beratungsleistung angefallen wäre. Dies gilt auch bei Nichterscheinen zu einem Beratungstermin.
  • Sind mehrere Personen Auftraggeber in dem Beratungsprozess und sagt nur ein Teil der Teilnehmenden weniger als 25 Std. vor Termin ab oder erscheint nicht, so hat dieser Teil der Auftraggeber die 50% des Honorars für diese Beratungssitzung zu zahlen.

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