Ab sofort:
Online-Video-Beratung
Online-Video-Mediation
per Skype oder FaceTime
Rufen Sie mich unverbindlich an!

Das sagt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MBJV) zur Mediation

Außergerichtliche Streitbeilegung -  Mediation

Die Mediation bietet Bürgerinnen und Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom zu lösen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Interessen der Parteien. Gegenüber einem auf die Bewertung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren hat die Mediation mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.

Die Mediation nach bisherigem Verständnis ist

  • ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
  • das von einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird,
  • das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird,
  • und an dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder -lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde.
  • Die Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen.
  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
  • Als weitere Merkmale des Verfahrens sind die vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation zu nennen. Auch die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist für das Mediationsverfahren zu gewährleisten.

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

1. Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln (Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung des Konflikts der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen)

2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen (Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen)

3. Bearbeitung des Konflikts
(die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen
zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten)

4. Lösung des Konflikts
(Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen)

5. Abschließende Vereinbarung
(Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss).

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind:

  • konstruktive
  • individuelle
  • zukunftsorientierte
  • kooperative
  • tragfähige, nachhaltige
  • das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen, nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.

Mediation als Verfahren konsensualer Konfliktbeilegung; Regelungen im Verfahrens- und Berufsrecht

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012, BGBl. I S. 1577) in Deutschland in Kraft getreten.

Damit ist die Mediation in Deutschland gesetzlich geregelt. Zudem setzt dieses Gesetz die Europäische Mediationsrichtlinie1 um. Das Mediationsgesetz geht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinaus, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen gilt. Das Mediationsgesetz kommt jedoch für alle Mediationen, die in Deutschland durchgeführt werden, unabhängig von der Art der Streitigkeit und dem Wohnsitz der Parteien, zur Anwendung.

Das deutsche Mediationsgesetz legt nur wesentliche Grundsätze fest. Mediatoren und Parteien sollen einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Durchführung einer Mediation besitzen.

.  .  .  .  .  

Den vollständigen Artiekl können Sie recht als PDF herunterladen.

Einwilligung zur Nutzung. Diese Website verwendet Google Analytics.
Ihre Einwilligung in deren Nutzung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Eine einfache Widerrufsmöglichkeit sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ablehnen Akzeptieren